Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-Works GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen IT-Works GmbH
Stand 01.09.2025
I. Bedingungen für Dienstleistungsgeschäfte
1. Gegenstand der Bedingungen
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen durch die IT-Works GmbH (nachfolgend „IT-Works“ genannt) im Zusammenhang mit der Installation, Konfiguration, Instandsetzung, Schulung und Betreuung sowie sonstiger Unterstützungsleistungen von Hard- und Softwaresystemen (nachfolgend „Geräte“). Hierzu zählen auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen für beim Kunden geplante IT-Projekte.
IT-Works schuldet keinen bestimmten Erfolg. Die Eignung der eingesetzten Geräte und Software für die Zwecke des Kunden liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
2. Leistungserbringung
2.1 IT-Works erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und nach den Arbeitsmethoden, die sie für technisch notwendig erachtet.
2.2 Auf Wunsch des Kunden erstellt IT-Works vor Beginn der Leistungserbringung eine Aufwandsschätzung, ggf. gegen gesonderte Berechnung. Diese stellt keine verbindliche Kostenobergrenze dar.
2.3 IT-Works handelt im Rahmen eines Dienstvertrags (§ 611 BGB). Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet; die Verantwortung für das Gesamtergebnis liegt beim Kunden.
3. Mitwirkung des Kunden
3.1 Der Kunde wirkt bei Spezifikation und Tests der Leistungen in erforderlichem Umfang mit.
3.2 Der Kunde stellt die notwendigen Geräte, Hilfsmittel und Arbeitsbedingungen zur Verfügung, einschließlich kostenloser Kommunikationseinrichtungen.
3.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für regelmäßige und vollständige Sicherungen seiner Daten. Vor Beginn von Arbeiten hat der Kunde eine Sicherung durchzuführen. IT-Works übernimmt keine Haftung für Datenverluste, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
3.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. IT-Works kann den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert berechnen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Verbindlichkeit tritt erst mit schriftlicher Annahme der Bestellung durch IT-Works ein.
4.3 Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 2 Wochen ab Ausstellungsdatum bindend.
4.4 Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen werden gesondert berechnet.
4.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, sofort nach Erhalt fällig; Zahlungsverzug tritt nach 10 Tagen ein.
4.6 Liegen mehr als 6 Monate zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, gelten die aktuellen Preise.
4.7 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4.8 Steht IT-Works ein Schadenersatzanspruch zu, kann IT-Works pauschal 20 % der Vergütung als Schadensersatz fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
5. Haftung
5.1 IT-Works haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IT-Works ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal bis zu 20 % der vereinbarten Vergütung.
5.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IT-Works.
5.5 Der Kunde stellt IT-Works von darüber hinausgehenden Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden beruhen.
5.6 Für Datenverluste haftet IT-Works nur, wenn der Kunde ordnungsgemäße Datensicherungen durchgeführt hat und der Schaden auch bei gesicherter Datenlage eingetreten wäre.
5.7 IT-Works haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von IT-Works liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien, staatliche Eingriffe, Strom- oder Internetausfälle sowie sonstige vergleichbare Ereignisse. Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu kündigen.
II. Bedingungen für Kaufverträge
1. Gegenstand
Gegenstand ist der Verkauf von Computern, Servern, Netzwerkinfrastruktur, Standardsoftware, Peripheriegeräten und Zubehör durch IT-Works. Ergänzende individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
2. Eigentumsvorbehalt
2.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bei IT-Works.
2.2 Bei Zahlungsverzug ist IT-Works berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde. Eine gegebenenfalls notwendige Datenlöschung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nur innerhalb Deutschlands zu nutzen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und IT-Works unverzüglich über Zugriffe Dritter, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zu informieren.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Preise werden mit Auftragsannahme verbindlich.
3.3 Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 2 Wochen ab Ausstellungsdatum bindend.
3.4 Lieferung erfolgt ab Werk. Verpackung, Transport und Versicherungskosten trägt der Kunde.
3.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt fällig, Verzug tritt nach 10 Tagen ein.
3.6 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von IT-Works bestätigt wurden.
3.7 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.8 Bei Vertragsverletzung durch den Kunden kann IT-Works pauschal 20 % der Vergütung als Schadensersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4. Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt zwölf Monate, bei gebrauchten Waren sechs Monate. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
4.2 Unternehmern gegenüber erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von IT-Works durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4.3 Produkt- oder Leistungsbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart.
4.4 Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung nach Abschnitt I.5 besteht.
5. Haftung
Wie unter I.5 dargestellt, angepasst auf Kaufverhältnisse.
III. Bedingungen für Mietverträge
1. Gegenstand
Gegenstand ist die entgeltliche Überlassung von Computern, Servern, Netzwerkinfrastruktur, Standardsoftware, Peripheriegeräten und Zubehör. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
2. Eigentumsvorbehalt
2.1 Das Eigentum an der Mietsache verbleibt bei IT-Works.
2.2 Bei Zahlungsverzug kann IT-Works die Herausgabe der Mietsache verlangen.
2.3 Die Nutzung der Mietsache ist grundsätzlich innerhalb Deutschlands vorgesehen. Eine vorübergehende Nutzung im Ausland, etwa für Geschäftsreisen, ist zulässig. Eine dauerhafte Nutzung im Ausland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IT-Works.“
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte auf die Eigentumsrechte von IT-Works hinzuweisen und IT-Works über Zugriffe unverzüglich zu informieren.
2.5 Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache unverzüglich in einwandfreiem, dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben. Kosten für Beschädigungen, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, trägt der Kunde. Die Löschung etwaiger auf der Mietsache gespeicherter Daten obliegt allein dem Kunden.
3. Preise und Zahlung
wie unter II.3 dargestellt
Ergänzend:
3.6 Mietentgelte sind jeweils zum vereinbarten Termin im Voraus fällig
4. Gewährleistung
wie unter II.4 dargestellt
Ergänzend:
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, verliert er insoweit seine Gewährleistungsrechte.
5. Haftung
Wie unter I.5 dargestellt, angepasst auf Mietverhältnisse.
IV. Bedingungen für die Überlassung von Software
1. Lieferung
1.1 IT-Works überlässt dem Kunden Software auf Datenträgern oder über elektronische Übertragungswege. Dokumentationen können in gedruckter oder digitaler Form bereitgestellt werden.
2. Nutzungsrechte
2.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches, unbefristetes Nutzungsrecht.
2.2 Das Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag bestimmte Geräteanzahl, Zentraleinheit(en) und Nutzeranzahl beschränkt.
2.3 Kopien sind ausschließlich zu Sicherungszwecken zulässig.
2.4 Eine Weitergabe, Vermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist unzulässig.
3. Schutzrechte
3.1 Alle Urheber- und Schutzrechte verbleiben beim jeweiligen Hersteller oder Rechteinhaber.
3.2 Schutzrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
3.3 Dekompilierung, Reverse Engineering, Änderungen oder Erweiterungen der Software sind untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
4. Vorrangige Lizenzbedingungen
4.1 Etwaige abweichende Lizenzbedingungen des Softwareherstellers gehen diesen Bedingungen vor. IT-Works wird dem Kunden auf Wunsch diese Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen. Die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers gelten vorrangig und schränken die Rechte des Kunden entsprechend ein. IT-Works übernimmt keine Haftung für Herstellerleistungen.
5. Vertragsverletzung
5.1 Bei Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen ist IT-Works berechtigt, das Nutzungsrecht fristlos zu entziehen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.
V. Bedingungen für Serviceverträge
1. Gegenstand
Gegenstand ist die laufende technische Betreuung von Systemen, Software und Geräten sowie die Erbringung von Unterstützungsleistungen durch IT-Works.
2. Vertragsdauer und Kündigung
2.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, frühestens nach Ablauf von 24 Monaten, schriftlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
2.2 IT-Works ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug bleibt.
2.3 Teilkündigungen einzelner Geräte, Leistungen oder Software sind im Rahmen der Kündigungsfristen möglich.
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde verwendet ausschließlich von IT-Works empfohlene Betriebsmittel.
3.2 Der Kunde gewährt IT-Works ungehinderten Zugang zu den Systemen und stellt Kommunikationsmittel kostenlos zur Verfügung.
3.3 Störungen sind unverzüglich, detailliert und in reproduzierbarer Form zu melden.
3.4 Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung verantwortlich.
3.5 Änderungen an Systemen, Netzwerken oder Standorten sind IT-Works rechtzeitig mitzuteilen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Service-/ Wartungsvertrag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus fällig. Bei unterjähriger Zahlung können Zuschläge von 3–5 % erhoben werden.
4.3 IT-Works kann die Vergütung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende anpassen.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist IT-Works berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen.
4.5 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4.6 Bei Vertragsverletzung durch den Kunden kann IT-Works 20 % der Jahresvergütung als pauschalen Schadensersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.7 Werden während der Vertragslaufzeit neue Geräte oder Systeme eingeführt, die in den Leistungsumfang fallen, ist IT-Works berechtigt, diese in den Vertrag aufzunehmen und die Vergütung entsprechend anzupassen.
4.8 Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Vertragsumfangs werden gesondert berechnet.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Die Haftung von IT-Works bei Vertragsverletzung ist auf 20% der Jahresvergütung begrenzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.2 Mängel werden nach Wahl von IT-Works durch Nachbesserung oder Austausch behoben.
5.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere bei Datenverlust oder Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder Garantieübernahme vorliegt.
5.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Subunternehmer.
5.5 Der Kunde stellt IT-Works von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung resultieren.
5.6 IT-Works haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von IT-Works liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien, staatliche Eingriffe, Strom- oder Internetausfälle sowie sonstige vergleichbare Ereignisse. Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu kündigen.
6. Software-Updates
6.1 Updates werden gemäß Vertrag geliefert. Schulungen oder Anpassungsleistungen können gesondert berechnet werden.
6.2 Die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers gelten vorrangig.
VI. Schlussbestimmungen
1. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich mit Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. IT-Works verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
2. Übertragung von Rechten und Pflichten
Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von IT-Works zulässig. IT-Works ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen, haftet jedoch weiterhin für die ordnungsgemäße Erfüllung.
3. Geltung für Folgegeschäfte
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn IT-Works ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Einsatz von Subunternehmern
IT-Works ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. IT-Works haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der durch Subunternehmer erbrachten Leistungen wie für eigenes Handeln. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
5. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung offenzulegen oder für andere Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt, sofern nicht anders vereinbart, auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die offenkundig bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
6. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
7. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von IT-Works in 73066 Uhingen, Deutschland.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kontaktinformationen:
IT-Works GmbH
Krapfenreuter Str. 4
73066 Uhingen
Telefon: +49 (0) 7161/98859-0
Telefax: +49 (0) 7161/98859-22
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