Digital Jetzt
Förderung in Deutschland

Staatlicher Zuschuss ohne Rückzahlung

Die Umstellung von Büro-Arbeit zum Home-Office funktioniert nicht von heute auf morgen. Ein Problem, welches gerade durch die Corona-Krise für viele Unternehmen deutlich wurde.
Home-Office könnte allerdings die Zukunft unserer Arbeitswelt sein: Weniger Arbeitswege, Einsparung der gewerblichen Mietkosten für andere Investitionen oder Mitarbeiter-Vorteile.
Dieser Digitalisierungsprozess wird auch vom Staat stark unterstützt, was eindeutig dafür spricht, dass dieses Modell zukunftsfähig ist. 

Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerk & freie Berufe mit 3-499 Mitarbeitern.
  • Sitz oder Betriebsstätten in Deutschland
  • Förderfähig nach De-Minimis-Verordnung
  • Beispiele: Steuerberaterkanzleien, Anwaltskanzleien, Einzelhandel, Agenturen, mittelständische Unternehmen, …

Zwei unterschiedliche Förderbereiche
Die beiden Förderbereiche können unabhängig voneinander beantragt werden. Das heißt, dass sowohl einer, als auch beide Förderbereiche mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben förderfähig ist / sind.

Förderbereich 1: Investition in digitale Technologien

  • Hard- und Software für die interne und externe Vernetzung Ihres Unternehmens
  • Beispiele: Datengetriebenen Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big Data, Einsatz von Hardware (Sensorik, 3D-Druck), IT-Sicherheit, Datenschutz


Förderbereich 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

  • Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter, die nach ISO 9001-Norm oder Akkreditierung nach AZAV belegt sind
  • Beispiele: Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Transformation, digitale Strategie, digitale Technologie, IT-Sicherheit oder Datenschutz

Investitionen ohne innovativen, digitalisierenden Mehrwert

  • Ersatz- oder Routineinvestitionen
  • Vorhaben und Beratungen, die bereits über andere Programme gefördert wurden
  • Kapazitäten für die Eigenentwicklung von Innovationen
  • Beispiele: Standardsoftware (Betriebssysteme, Bürosoftware), Standardhardware (PCs, Telefone, mobile Geräte), eigene Forschung & Entwicklung

Förderungssumme, Untergrenze, Förderquote
Einzelunternehmen werden mit maximal 50.000€ gefördert. Bei Zusammenschluss beider Förderbereiche können maximal 100.000€ gefördert werden.

Maximale Förderquote ab 01. Juli 2021
(normaler Fördersatz)

  • bis 50 Mitarbeiter: 40%
  • bis 250 Mitarbeiter: 35%
  • bis 499 Mitarbeiter: 30%


Untergrenzen der Fördersumme

  • Förderbereich 1: 17.000€
  • Förderbereich 2: 3.000€

Antragsstellung und Begleitung
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online. 

Bestandteile des Förderantrags:

  • Antragsformular
  • Digitalisierungsplan 
  • De-Minimis Erklärung
  • Beispielangebote

Ihr einfacher Weg zur Förderung

Durch die Erfahrungen die wir bereits mit anderen Kunden gewonnen haben, können wir Sie optimal bei der Antragsstellung beraten und liefern Ihnen die Umsetzung aus erster Hand.

Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin mit uns.